Steuerberatung für Privatpersonen
Wie dürfen wir Sie unterstützen?Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen für Privatpersonen. Wir bieten Ihnen optimale Steuerberateung im Bereich Einkommensteuer, unter anderem mit den Themenschwerpunkten Vermietung und Verpachtung, Photovoltaikanlagen, privaten Veräußerungsgeschäften, Liquiditätsplanung sowie Erben und Schenken. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Beck Steuerberatung aus Dieburg berät Sie in steuerlichen Angelegenheiten umfassend und kompetent.
Über uns
Die 1989 gegründete Steuerkanzlei Beck wird geführt von Matthias und Wolfgang Beck. Durch unsere langjährige Erfahrung, unser fundiertes Know-How, moderne Arbeitsprozesse und die direkte Verfügbarkeit in drängenden Fragen können wir Sie umfassend beraten und Ihre Steuer für Sie sicher und zuverlässig bearbeiten.
Wir selbst und unsere Mitarbeiter bilden uns stets weiter. Unsere Arbeitsprozesse sind auf dem neusten Stand der Technik und modern ausgestaltet. Als Privatperson profitieren Sie zusätzlich von den aktuellen Entwicklungen aus dem unternehmerischen Bereich. Wir bleiben für Sie am Ball.
Durch unser sehr gutes Kontaktnetzwerk und flexible Möglichkeiten können wir Ihnen auch innerhalb von kurzer Zeit hervorragende Beratung bieten. Unsere Verankerung in der Region Dieburg sorgt für reibungslose Kommunikation mit den Behörden.
Wir freuen uns darauf auch Sie beraten zu dürfen!
Matthias & Wolfgang Beck
Leistungsübersicht
Einkommensteuer
Wir bearbeiten Ihre private Einkommensteuerklärung zuverlässig und umfänglich. Mandanten zählen auf uns bei:
- Vermietung von Immobilien
- Photovoltaikanlagen
- Renten
- Private Veräußerungsgeschäfte (z. B. Kryptowährungen)
- Erben und Schenken
Beratung und Planung
Es steht eine große Veränderung an und Sie möchten diese Zeit bestmöglich finanziell planen?
Mit aktuellen Werkzeugen, auch aus dem unternehmerischen Bereich, unterstützen wir Sie in Ihrer privaten Zukunftsplanung. Unsere Mandanten nutzen dies vorrangig bei:
- Immobilienkauf und Immobilienverkauf
- Angelegenheiten der Betriebsrente
- Gesetzliche und Private Krankenkasse
- Rentenversicherung
Die Leistungen der Beck Steuerberatung in Dieburg für Privatpersonen im Detail
Wir beantworten Ihre Fragen gerne persönlich und im Detail zu Ihrer persönlichen Situation und Sachlage. Senden Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an!
Kompetent und persönlich beraten
Mit unseren Steuerberatungsleistungen für Privatpersonen sind Sie auf der sicheren Seite. Wir optimieren für Sie im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten Ihre Einkommensteuer und planen auf Wunsch mit Ihnen die zukünftige Entwicklung.
Matthias Beck
Diplom Kaufmann Steuerberater
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Einkommensteuer
Im privaten Bereich kann die Erstellung der korrekten Steuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln sein. Die große Anzahl an zu berücksichtigenden Vorschriften verlangt von Ihnen einen hohen Zeiteinsatz für die richtige Steuerdeklaration. Ein ungutes Gefühl kann bleiben. Habe ich alle Vorschriften beachten und sind alle möglichen Kosten berücksichtigt um ein steuerlich optimales Ergebnis zu erreichen?
Mit unserem stets aktuellen Fachwissen unterstützen wir Sie gerne mit vollem Engagement bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Verpflichtungen. Neben der Erstellung der Einkommensteuererklärung übernehmen wir für Sie die Abwicklung und Kommunikation mit den Finanzbehörden und bieten Ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung Ihrer Lohnsteuerfragen.
Diese Gestaltungsmöglichkeiten können sich unter anderem beziehen auf: Wahl der günstigsten Veranlagungsform, Bestimmung der Steuerklassen, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie, Erfassung von Kinderbetreuungskosten und haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienstleistungen im Haushalt, Handwerkerrechnungen für Reparaturen und Modernisierungen im Haushalt, Lohnsteuerermäßigungsanträge, Antrag auf Nichtveranlagung, Steuerbefreiung von Zinsen und Dividenden, Kindergeld, Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester- und Rürup), Rentenbesteuerung, Errechnung von Erstattungs- und Nachzahlungsansprüchen, Prüfung der steuerlichen Bescheide und – wenn nötig – Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren.
Für Sie bedeutet unsere Unterstützung nicht nur einen Zeitgewinn, sondern kann auch finanzielle Vorteile bieten. Allein durch eine korrekt erstellte Steuererklärung können oftmals schon Steuervorteile erzielt werden.
Vermietung und Verpachtung
Die aus der Vermietung von Immobilien wie z.B. Häuser und Wohnung erzielten Einnahmen sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu erfassen. Steuerlich stellt die Behandlung von Immobilienbesitz im Privatvermögen eine besondere Herausforderung dar.
Die Zuordnung von Kosten nach der Anschaffung zu sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen oder den Anschaffungskosten zuzurechnenden anschaffungsnahen Herstellungskosten hat zum Beispiel signifikante Auswirkungen auf Belastung mit Einkommensteuer. Die Aufteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf Grund und Boden und Gebäude wirkt sich über Jahre steuerlich aus.
Wir helfen Ihnen sehr gerne bei der steuerlichen Gestaltung und Umsetzung Ihrer Immobilienvorhaben und erstellen für Ihren Immobilienbesitz Ergebnisberechnungen. Sie behalten somit die Wirtschaftlichkeit der Immobilien immer im Blick.
Photovoltaikanlagen
Die Photovoltaikanlagen dienen Hausbesitzern zur Stromerzeugung entweder zur Selbstversorgung oder aber um diesen Strom an Energieversorgungsunternehmen zu verkaufen.
In letzterem Fall tritt der Betreiber der Photovoltaikanlage unabhängig von der Größe der Anlage als Unternehmer am Markt auf, mit allen steuerlichen Konsequenzen.
Daher sollten vor Inbetriebnahme der Anlage einige steuerliche Überlegungen gestellt werden. Welche steuerlichen Pflichten hat ein Unternehmer?
Insbesondere die Entscheidung über die Umsatzsteuer (ob beispielsweise von der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG Gebrauch gemacht wird oder aber von der Regelbesteuerung) sollte rechtzeitig fallen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Für welche Zeiträume sind Umsatzsteuervoranmeldungen oder Gewinnermittlungen einzureichen? Welche Kosten können sich gewinnmindernd auswirken?
Wichtig
Die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem Gebäude stellt eine Bauleistung i.S.d. § 48 b EStG dar. Hier sollten Sie Ihre Pflichten bezüglich der Einbehaltungspflicht der Bauabzugsteuer beachten.
Sie suchen Antworten? Wir stehen Ihnen gerne mit unserem Fachwissen zur Seite.
Private Veräußerungsgeschäfte
Der Verkauf von Gegenständen des Privatvermögens oder von Kryptowährungen unterliegt grundsätzlich der Einkommensbesteuerung. Hierfür ist der Veräußerungsgewinn zu ermitteln, welcher dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung bei den sonstigen Einkünften zu deklarieren ist.
Das Gesetz bietet Befreiungsvorschriften, welche abhängig von der Besitzdauer des Vermögensgegenstands und dem erzielten Gewinn von einer Besteuerung absehen.
Gerade im Falle der Veräußerung von privatem Immobilienbesitz sind die Vorschriften der Besteuerung und der Steuerbefreiung sehr genau zu prüfen. Eine Veräußerung sollte aus steuerlicher Sicht ausführlich geplant sein. Unter der Berücksichtigung der Entwicklung von Immobilienpreise in den vergangenen Jahren führt eine Veräußerung derzeit in der Regel zu deutlichen Gewinnen. Diese verlangen im Falle einer Besteuerung hohe Steuerbelastungen ab.
Gerne beraten wir Sie bei Ihren geplanten Veräußerungsgeschäften um eine möglichst steuergünstige Ausgestaltung für Sie zu erreichen.
Liquiditätsplanung
Mit der Liquiditätsplanung als Teil der Finanzplanung erfassen wir alle Ein- und Ausgaben innerhalb einer bestimmten Periode. Somit kann mittels genauer Zukunftsplanung für einen Zeitraum von in der Regel sechs bis zwölf Monaten Ihre Zahlungsfähigkeit sichergestellt werden.
Im Fokus steht nicht unbedingt die Art und Weise der Ein-und Ausnahmen, sondern vielmehr der Zeitpunkt, zu dem diese verzeichnet werden können beziehungsweise müssen. Deswegen ist es im Rahmen der Erstellung auch besonders wichtig, dass zukünftige Einnahmen und Ausgaben genau zu der Zeitperiode gezählt werden, in die sie auch tatsächlich fallen. Unternehmen müssen hinsichtlich der anfallenden Ausgaben zunächst einmal berücksichtigen, welche fixen Kosten auf das Unternehmen zukommen.
Darüber hinaus muss beachtet werden, wann zum Beispiel Zinszahlungen von Krediten getätigt werden müssen und wann etwaige Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten beglichen werden müssen. Hinsichtlich der Einnahme kann ein ähnlicher Check erfolgen, indem geprüft wird, wann welche Rechnungen von den Kunden des Unternehmens bezahlt werden und in welchem Ausmaß noch Kreditspielräume zur Verfügung stehen.
Erben und Schenken
Als Erbe oder Beschenkter sind Sie verpflichtet eine Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Abhängig von dem Wert der Bereicherung und dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. Schenker kann die Vermögensübertragung steuerfrei sein, eine Steuerbelastung variiert bis hin zu einem Steuersatz in Höhe von 50%.
Die richtige Bewertung der übertragenen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie die Überprüfung der steuerlichen Befreiungsvorschriften für einzelne Vermögensgegenstände wie z.B. das Familienheim nehmen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Steuerbelastung.
Durch die große Anzahl der bearbeiteten Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle haben wir uns umfangreiches Detailwissen erarbeitet und umgreifende Erfahrung in der Bearbeitung sowie Kommunikation mit den Finanzbehörden erlangt. Die kontinuierlichen Fortbildungen in diesem steuerlichen Spezialgebiet gewährleisten, dass wir jederzeit auf aktuellstem Stand der Gesetzgebung sind.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie. Haben Sie geerbt oder wurden Sie beschenkt erstellen wir für Sie die notwenige Steuererklärungen und übernehmen die gesamte steuerliche Abwicklung.
Planen Sie Vermögen zu verschenken fertigen wir mit Ihnen zusammen individuelle Übertragungsvarianten an und betreuen den Vorgang von Beginn an. Somit werden schon in den ersten Planungsphasen der Übertragung steuerliche Aspekte mitberücksichtigt, die unter dem Strich zu einer deutlich niedrigeren Steuerbelastung führen können.
So erreichen Sie uns!
Wir sind täglich telefonisch erreichbar von 9 bis 17 Uhr unter 06071 / 98 60 60 oder Sie senden uns eine E-Mail. Beratungstermine nach vorheriger Vereinbarung.
Routenplanung zur Kanzlei in der Eulengasse 3 in 64807 Dieburg.
Kostenfreie öffentliche Parkplätze finden Sie direkt vor der Kanzlei.
Kontaktformular
Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage über das Kontaktformular: